Der Arbeitskreis hat sich besonders die einheitliche Durchführung von Qualitäts- und Konformitätskontrollen zum Ziel gesetzt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:
| 1. | Einheitliche Auslegung der Vermarktungsnormen und der deutschen Handelsklassenverordnung für Speisekartoffeln durch Erarbeitung von Normerläuterungen in Wort und Bild |
| 2. | Entwicklung von Schulungsprogrammen für Qualitätskontrolleure und die beteiligten Wirtschaftskreise |
| 3. | Erarbeitung von Empfehlungen für die einheitliche Durchführung von Qualitätskontrollen |
| 4. | Kontaktpflege zwischen in- und ausländischen Kontrolldiensten u.a. in Arbeitssitzungen und fachlichen Tagungen |
| Die einheitliche gemeinsame Marktorganisation, die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und die Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 sind die Rechtsgrundlage für die Vermarktungsnormen und die Kontrollvorschriften bei frischem Obst und Gemüse in der Gemeinschaft. | ![]() |
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Die Konformitätskontrolle von in der Gemeinschaft vermarktetem Obst und Gemüse, das zum Verbrauch in frischem Zustand für den Binnenmarkt bestimmt ist, erfolgt entweder am Ort der Verpackung, der Verladung oder auch auf den nachfolgenden Versandstufen (z.B. Grosshandel, Verteilerzentren und Einzelhandel).
Einfuhren aus bzw. Ausfuhren nach Drittländern werden ebenfalls von den zuständigen Kontrolldiensten überprüft. |
Die Kontroll- und Überwachungsstellen tragen durch ihre Stichprobenkontrollen dazu bei, dass die nach den Vermarktungsnormen und deutschen Handelsklassen geforderten Qualitäten eingehalten werden. Die Kontrolltätigkeit soll die Qualitätserhaltung fördern und dem Verbraucher einen gewissen Schutz bieten.